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Neuer Diskussionsbeitrag zu ALG I obwohl noch nicht 1 Jahr gearbeitet

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ALG I obwohl noch nicht 1 Jahr gearbeitet

Nutzer
Themenbeitrag
Max Mustermann



Arbeitnehmer
Experte (1030 P.)
Hallo Mario,

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), wenn Du in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hast oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung warst. In Deinem Fall würde ich also mal davon ausgehen, dass Du Anspruch auf ALG I hättest, sofern Du in Deinem vorherigen Job mindestens 5 Monate gearbeitet hast.

Zum Thema Sperrfrist findest Du hier etwas: http://www.jobvoting.de/forum/thema.php?uid=33

gruß, MM
Mario68



Arbeitnehmer
Kenner (50 P.)
Ich habe seit Anfang Juli 2007 einen neuen Job. Davor hatte ich im Mai und Juni ALG I bezogen. Ich arbeite also erst seit 7 Monaten wieder. Was wäre, wenn ich jetzt entlassen werden würde. Bekäme ich dann automatisch wieder ALG I oder deshalb nicht, weil ich noch nicht wieder ein Jahr gearbeitet habe? Insgesamt habe ich natürlich schon länger als ein Jahr gearbeitet, nur eben mit zwei Monaten Unterbrechung.

Wie ist es eigentlich mit der Sperrfrist? Was hat es damit auf sich?


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